Die zweijährigen Fachschulen, die mit dem Erwerb der geschützte Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Techniker“ bzw. „Staatlich geprüfter Gestalter“ abschließen, führen zu einer Qualifikation im mittleren Management, welche die Lücke zwischen der Fachkraft (Geselle) und dem Ingenieur schließt. Zusammen mit dem Abschluss wird auch die Fachhochschulreife erworben, so dass der Weg für eine weitere Qualifikation mit einem Hochschulstudium offen steht.
Der "Staatlich geprüfte Techniker" bzw. der "Staatlich geprüfte Gestalter" zeichnet sich durch sein praktisches Berufserfahrung und sein fundiertes, theoretisches Fachwissen aus. Durch sein umfangreiches Wissen hat er in seiner Fachrichtung eine weit gefächerte Einsatzbreite.
Im zweiten Jahr der Ausbildung muss eine eigenständige Projektarbeit angefertigt und präsentiert werden. Damit werden weit über die Berufsausbildung hinausgehende fachliche Qualifikationen erworben, die bei der Wirtschaft große Akzeptanz finden.
Technik - Fachrichtung Bautechnik
Aufnahmevoraussetzung:
- Hauptschulabschluss
- Berufsschulabschluss
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem für die Fachrichtung Bautechnik einschlägigen Ausbildungsberuf
- Berufstätigkeit nach Abschluss der Ausbildung im Regelfall von zwei Jahren, bei Bewerbern mit Fachhochschulreife oder Hochschulreife von einem Jahr
- Ohne Berufsausbildung ist eine der Technikerausbildung förderliche Berufstätigkeit von mindestens sieben Jahren erforderlich.
Ziele:
- Vorbereitung auf mittlere Führungsaufgaben in der Bauwirtschaft
- Vermittlung von fachlicher Kompetenz sowie Schulung in Mitarbeiterführung, Kooperationsbereitschaft und Motivationsfähigkeit.
- Einsatzbereiche: Planung, Ausschreibung, Kalkulation, Vergabe, Abrechnung, Bauleitung, Bauüberwachung, Arbeitsvorbereitung, Bestandsverwaltung, Tragwerksplanung, Baumaterialienverkauf, Ämter der Bauverwaltung, Technischer Lehrer an Berufsschulen.
Ausbildung:
- Zweijährige Vollzeitschule; Beginn jeweils im September
- Bei Bewerbern mit bestandener Meisterprüfung, Fachhochschulreife oder Hochschulreife kann die Ausbildung auf ein Jahr verkürzt werden.
Kosten:
- Zu Beginn des Schuljahres wird ein Schulgeld in Höhe von € 700,- erhoben.
- Der Aufwand für Lernmittel und Zeichenmaterial beträgt ca. € 300,-.
- Ein Laptop wird vorausgesetzt.
- Exkursionen sind obligatorisch und es ist dafür mit Kosten von etwa €300,- bis 400,- € zu rechnen.
Förderung:
- Die Weiterbildungsmaßnahme kann im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen (AfG, Meister-Bafög, …) gefördert werden.
Abschluss:
- Staatlich geprüfter Techniker - Fachrichtung Bautechnik
- mit Versetzung in das 2. Schuljahr: Fachschulreife
- mit bestandener Abschlussprüfung: Fachhochschulreife
- Teile der Meisterprüfung:
Teil I (für Maurer/Betonbauer und Zimmerer bei Teilnahme an der Meisterprüfung Teil I)
Teil II (Die Meisterprüfung Teil II wird mit bestandener Bautechnikerprüfung erlassen.)
Teil III (bei Besuch des Wahlfaches ‚Rechnungswesen’ und Teilnahme an der Meisterprüfung Teil III)
Teil IV (bei Besuch des Wahlfaches ‚Berufs- und Arbeitspädagogik’ und Teilnahme an der Meisterprüfung Teil IV) - bei Teilnahme an der entsprechenden Prüfung der Handwerkskammer: Gebäudeenergieberater
- SiGeKo: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen
- ECDL: Europäischer Computerführerschein
Anmeldung:
- Das Anmeldeformular finden Sie hier.
- Anmeldeschluss: 01.03. eines jeden Jahres
Gestaltung - Fachrichtung Steintechnik
Berufsbild:
- Der Stein-Gestalter/ die Stein-Gestalterin ist als Führungskraft tätig. Zu seinen/ihren Aufgaben gehören die Planung, Arbeitsvorbereitung, Ausführung und Abrechnung von Naturwerksteinarbeiten.
Aufnahmevoraussetzung:
- Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung als Steinmetz/Steinbildhauer
- Mindestens zweijährige praktische Tätigkeit.
- Bei vorliegendem Abitur oder Fachhochschulreife: einjährige praktische Tätigkeit.
- Weitere mögliche Zugangsberufe sind Betonstein- und Terrazzohersteller, Betonwerker sowie Fliesenleger.
- Wenn die Zahl der Bewerbungen höher liegt als die Zahl der Schulplätze, entscheidet ein Auswahlverfahren, dessen Kriterien der Berufsschulabschluss und die Dauer der Praxis sind.
Ziele:
- Vorbereitung auf die technischen und gestalterischen Aufgabenstellungen der Betriebsführung
- Vermittlung des breiten Stoffgebiets des Steinmetz/Steinbildhauers
- Vermittlung von Grundlagen, die für die in unserer Zeit immer dringender werdenden restauratorischen Tätigkeiten notwendig sind.
Ausbildung:
- Zweijährige Vollzeitschule; Beginn jeweils jedes zweite Jahr im September (nächster Termin: 2017, …)
Kosten:
- Zu Beginn jedes Schuljahres wird ein Schulgeld in Höhe von € 700,- erhoben.
- Das mitzubringende persönliche Werkzeug hat im Falle der Neubeschaffung einen Wert von ca. € 900,-.
- Der Aufwand für Lernmittel und Zeichenmaterial beträgt ca. € 900,-.
- Ein Laptop wird vorausgesetzt.
- Exkursionen sind obligatorisch und es ist dafür mit Kosten von etwa € 300,- bis 400,- zu rechnen.
- Für die Abnahme der Meisterprüfung werden Gebühren von der Handwerkskammer erhoben.
Prüfung:
- Prüfung zum „Staatlich geprüften Gestalter - Fachrichtung Steintechnik“ wird am Ende des zweiten Ausbildungsjahres von der Schule abgenommen.
- Gleichzeitig Erwerb der Fachhochschulreife
- Diese Abschlussprüfung wird als fachtheoretischer Teil der Meisterprüfung anerkannt, sodass die vor der Handwerkskammer abzulegende Meisterprüfung sich auf den praktischen (Meisterstück, Arbeitsprobe), wirtschaftskundlichen und berufspädagogischen Teil beschränken kann.
- Das Abschlusszeugnis der Schule allein bestätigt eine erhöhte fachliche Befähigung und öffnet den Weg zur Fachhochschule. Der zusätzliche Meisterbrief berechtigt zur Führung eines eigenen Betriebs, zur Ausbildung von Lehrlingen und zur Weiterbildung zum „Restaurator im Steinmetz- / Steinbildhauerhandwerk“.
Anmeldung:
- Anmeldung zum 1. März des jeweiligen Jahres.
- Das Anmeldeformular finden Sie hier.