Lehrling – Geselle/in – Meister/in, das ist nach wie vor der klassische Bildungsweg im Handwerk. Die Meisterprüfung mit ihren vier Teilen – dem fachlichen, dem fachtheoretischen, dem wirtschaftlichen und rechtlichen sowie dem berufs- und arbeitspädagogischen Teil – ist ein gut abgestimmtes und bewährtes Programm.
Eine große Chance der Meisterausbildung liegt in der Möglichkeit, sich selbständig zu machen. Auch wenn durch die Anpassung an die EU diese Vorgabe geöffnet wurde, garantiert diese Qualifikation nach wie vor ein anerkanntes Gütesiegel.
Maurer/in / Betonbauer/in
Aufnahmevoraussetzung:
- Nachweis der Gesellenprüfung im Maurer- und Betonbauer-Handwerk
- Absolventen, die die Teile III und IV der Meisterprüfung bereits abgelegt haben, können sich in der vorgegebenen Zeit auf den fachlichen Teil der Meisterprüfung konzentrieren.
Ziele:
- Vorbereitung auf die Meisterprüfung vor der Handwerkskammer
- Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf dem neuesten Stand der Technik und der rasch fortschreitenden Entwicklung in der Welt des Bauens.
- Absolventen der Schule lösen an verantwortlicher Stelle Bauaufgaben oder übernehmen, bzw. gründen selbst einen Handwerksbetrieb.
Ausbildung:
- Einjährige Vollzeitschule
- Beginn jeweils am 01. Februar eines Jahres und endet am 31. Januar des folgenden Jahres.
Kosten:
- Zum Beginn des Ausbildungsjahres wird ein Schulgeld in Höhe von € 700,- erhoben.
- Der finanzielle Aufwand für Lernmittel, Zeichenmaterial, beträgt ca. € 300,-.
- Exkursionen sind obligatorisch, es ist mit Kosten von etwa € 500,- zu rechnen.
- Ein CAD- fähiger Laptop wird vorausgesetzt.
- Die Prüfungsgebühr der Handwerkskammer für die Abnahme der Meisterprüfung beträgt ca. € 765,- für alle vier Teile.
Förderung:
- Förderungen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen möglich. Auskünfte darüber erteilen die zuständigen Stellen (Landratsämter, Amt für Ausbildungsförderung)
- Darüberhinaus können Sie Fort- und Weiterbildungskosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Informationen erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt.
Prüfung:
- Die Meisterprüfung im Maurer- und Betonbauer-Handwerk wird im Anschluss an die Ausbildung vor der Handwerkskammer Freiburg abgelegt.
- Der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung ist bei der Handwerkskammer zu stellen.
- Über die Zulassung zur Meisterprüfung entscheidet die Handwerkskammer Freiburg.
Anmeldung:
- Das Anmeldeformular können Sie hier herunterladen.
- Es muss digital ausgefüllt, aber ausgedruckt eingereicht werden.
- Anmeldung bis zum 30. September des Vorjahres für den im Februar beginnenden Vorbereitungskurs.
- Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der Dauer der Gesellenjahre und der Note des Gesellenbriefes.
- Bewerbungen ohne vollständige Unterlagen können nicht bearbeitet werden. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und die Berufstätigkeit
- Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsschule
- Beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses im Ausbildungsberuf
- Arbeitsbescheinigungen, die eine auf den Lehrabschluss folgende einschlägige Berufstätigkeit belegen
- Bei Härtefällen: Glaubhafte Bescheinigungen über das Vorliegen von Umständen, die eine vorzeitige Zulassung rechtfertigen (z.B. Fachärztliche Atteste)
Unser Schulleben und unsere Exkursionen im Blog hier zu finden
Fachgruppenleitung: Herr Oppel
E-Mail: oppel@fwg-freiburg.de
Telefon: 0761 201 7763
Tischler/in / Schreiner/in
Aufnahmevoraussetzung:
- Nachweis der Gesellenprüfung im Schreinerhandwerk
Ziele:
- Vorbereitung auf die Meisterprüfung vor der Handwerkskammer
- Vermittlung von Fachwissen und Fertigkeiten auf dem neuesten Stand der Technik
- Absolventen der Meisterschule führen einen Betrieb, sei es gestalterisch, konstruktiv oder kaufmännisch.
Ausbildung:
- einjährige Vollzeitschule; Beginn jeweils im September
- Der Unterricht erfolgt in vier sogenannten Handlungsfeldern (HF). Diese werden im Unterrichtsgeschehen durch Kundenaufträge umgesetzt und mit fachübergreifenden Inhalten verbunden:
HF 1: Gestaltung, Konstruktion und Fertigungstechnik
HF 2: Montage und Instandhaltung
HF 3: Auftragsabwicklung
HF 4: Betriebsführung und Betriebsorganisation - Die Teile III und IV der Meisterprüfung (Wirtschafts-, Sozial- und Rechtskunde, Buchführung, Berufs- und Arbeitspädagogik) sind im Stundenplan enthalten. Bewerber, die die Prüfung in diesen Teilen bereits abgelegt haben, können in der dadurch gewonnenen Zeit die auch außerhalb des Unterrichts zugänglichen Werkstätten für gestalterische Arbeiten nutzen.
Kosten:
- Zum Beginn des Ausbildungsjahres wird ein Schulgeld in Höhe von € 700,- erhoben.
- Der finanzielle Aufwand für Lernmittel, Zeichenmaterial, beträgt ca. € 300,-.
- Exkursionen sind obligatorisch, es ist mit Kosten von etwa € 500,- zu rechnen.
- Ein CAD- fähiger Laptop wird vorausgesetzt.
- Für die Abnahme der Meisterprüfung werden Gebühren von der Handwerkskammer erhoben.
Förderung:
- Auskünfte über das Meister-BAföG erteilt die zuständige Agentur für Arbeit.
Prüfung:
- Die Meisterprüfung im Schreinerhandwerk wird im Anschluss an die Ausbildung vor der Handwerkskammer Freiburg abgelegt.
- Der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung ist bei der Handwerkskammer zu stellen.
- Über die Zulassung zur Meisterprüfung entscheidet die Handwerkskammer Freiburg.
Anmeldung:
- Anmeldung zum 1. März des jeweiligen Jahres direkt an die Friedrich-Weinbrenner-Gewerbeschule.
- Das Anmeldeformular können Sie hier herunterladen.
- Es muss digital ausgefüllt, aber ausgedruckt eingereicht werden.
Fachgruppenleitung: Herr Luem
E-Mail: luem@fwg-freiburg.de
Telefon: 0761 201 7755
Steinmetz/in / Steinbildhauer/in
Berufsbild:
- Bis in die heutige Zeit hat das Steinmetzhandwerk seine Vielseitigkeit bewahrt. Durch die Entwicklung der maschinellen Steinbearbeitung gewinnt der Naturstein im modernen Baugeschehen zunehmend an Bedeutung, so dass auch in Zukunft ein Bedarf an interessierten und begabten Steinmetzen und Steinbildhauern bestehen wird.
- Der Meisterbrief berechtigt Sie zur Führung eines eigenen Betriebs, zur Ausbildung von Lehrlingen und zur Weiterbildung zum „Restaurator im Steinmetz- / Steinbildhauerhandwerk„. und zum Betriebswirt im Handwerk oder Weiterbildung zum Restaurator im Handwerk.
Aufnahmevoraussetzung:
- Abgeschlossene Berufsausbildung als Steinmetz, Steinbildhauer, Steinschleifer oder Naturwerksteinmechaniker oder der Nachweis eines Abschlusses in einem anderen anerkannten Ausbildungsberufs plus mehrjähriger Berufserfahrung im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
Ziele:
- Vorbereitung junger Gesellen mit praktischer Erfahrung auf die Meisterprüfung.
- Absolventen der Meisterschule führen einen eigenen Betrieb, bilden Lehrlinge aus und können sich zum Restaurator im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk weiterbilden.
Ausbildung:
- Einjährige Vollzeitschule
- Beginn jeweils am 01. Februar eines Jahres und endet am 31. Januar des folgenden Jahres.
- Das breite Spektrum des Berufsstandes wird fach- und praxisnah in Form von Modulen vermittelt, die Kundenaufträgen aus der Praxis nachempfunden sind.
- Die Teile III und IV der Meisterprüfung (Wirtschafts-, Sozial- und Rechtskunde, Buchführung, Berufs- und Arbeitspädagogik) sind im Stundenplan enthalten. Bewerber, die die Prüfung in diesen Teilen bereits vor anderen Kammern abgelegt haben, können in der dadurch gewonnenen Zeit die auch außerhalb des Unterrichts zugänglichen Werkstätten zu gestalterischen Arbeiten nutzen.
Kosten:
- Zu Beginn des Schuljahres wird ein Schulgeld in Höhe von € 700,- erhoben.
- Das persönliche Werkzeug ist mitzubringen.
- Der Aufwand für Lernmittel und Zeichenmaterial beträgt ca. € 300,-.
- Ein CAD- fähiger Laptop wird vorausgesetzt.
- Exkursionen sind obligatorisch und es ist dafür mit Kosten von etwa € 500,- zu rechnen.
- Für die Abnahme der Meisterprüfung werden Gebühren von der Handwerkskammer erhoben.
Förderung:
- Informationen zum Weiterbildungs-BAföG (Aufstiegs-BAföG) finden Sie hier.
- Absolventen mit sehr gutem Ausbildungsabschluss können sich um ein Weiterbildungsstipendium für die berufliche Bildung bewerben. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Der Europäische Sozialfond bietet weitere Möglichkeiten; Informationen finden Sie hier und hier
- Darüberhinaus können Sie Fort- und Weiterbildungskosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Informationen erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt.
Prüfung:
- Die Meisterprüfung wird im Anschluss an die Ausbildung vor der Handwerkskammer Freiburg abgelegt.
- Der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung ist bei der Handwerkskammer zu stellen.
- Über die Zulassung zur Meisterprüfung entscheidet die Handwerkskammer Freiburg.
Anmeldung:
- Anmeldung bis zum 30. September des Vorjahres, für den im Februar beginnenden Vorbereitungskurs, direkt an der Friedrich-Weinbrenner-Gewerbeschule.
- Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der Dauer der Gesellenjahre und der Note des Gesellenbriefes.
- Bewerbungen ohne vollständige Unterlagen können nicht bearbeitet werden. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und die Berufstätigkeit
- Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsschule
- Beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses im Ausbildungsberuf
- Arbeitsbescheinigungen, die eine auf den Lehrabschluss folgende einschlägige Berufstätigkeit belegen
- Bei Härtefällen: Glaubhafte Bescheinigungen über das Vorliegen von Umständen, die eine vorzeitige Zulassung rechtfertigen (z.B. Fachärztliche Atteste)
- Das Anmeldeformular können Sie hier herunterladen.
- Es muss digital ausgefüllt, aber ausgedruckt eingereicht werden.
- Messeauftritt Stonetec
Fachgruppenleitung: Herr Bickel
E-Mail: bickel@fwg-freiburg.de
Telefon: 0761 201 7763
Zimmerer/Zimmerin
Aufnahmevoraussetzungen:
- Nachweis der Gesellenprüfung im Zimmererhandwerk.
Ziele:
- Der Meistertitel gilt als wichtiges Gütesiegel im Handwerk.
- Die Meisterausbildung ist das Fundament für Ihre berufliche Zukunft und für den Weg in die Selbständigkeit.
- Die einjährige Meisterschule soll dazu befähigen, die Meisterprüfung zu bestehen. Sie werden darauf vorbereitet, Führungsaufgaben in einem Betrieb zu übernehmen sowie Mitarbeiter auszubilden.
Ausbildung:
- Einjährige Vollzeitschule; Beginn im Februar, endet jeweils zum 31. Januar des Folgejahres.
- Vorbereitung auf die Meisterprüfung vor der Handwerkskammer Freiburg.
- (Teil I: Fachpraxis; Teil II: Fachtheorie; Teil III: Unternehmensführung; Teil IV: Berufs- und Arbeitspädagogik).
- Vermittlung von Kompetenzen, Kenntnissen, und Fertigkeiten, basierend auf dem neuesten Stand der Technik und der rasch fortschreitenden Entwicklung in der Welt des Bauens.
- Erlernen von Grundlagen, die zur erfolgreichen Führung eines modernen Holzbaubetriebes erforderlich sind.
- Die Ausbildungsinhalte orientieren sich am „Bundeseinheitlichen Rahmenlehrplan zur Meisterausbildung im Zimmerer-Handwerk“.
Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme am Meisterkurs ist die bestandene Gesellenprüfung. Wenn die Bewerberzahl die Zahl der verfügbaren Schulplätze übersteigt, findet ein Auswahlverfahren statt. Maßgebend für die Aufnahmeentscheidung sind:
- Die Durchschnittsnote des Berufsschulabschlusszeugnis.
- Die anrechenbare Praxiszeit (eine Mindestzeit wird nicht verlangt).
- Gegebenenfalls kann ein Härtefall geltend gemacht werden.
Kosten:
- Zum Beginn des Ausbildungsjahres wird ein Schulgeld in Höhe von € 700,- erhoben.
- Der finanzielle Aufwand für Lernmittel, Zeichenmaterial, beträgt ca. € 300,-.
- Exkursionen sind obligatorisch, es ist mit Kosten von etwa € 500,- zu rechnen.
- Ein CAD- fähiger Laptop wird vorausgesetzt.
- Für die Abnahme der Meisterprüfung werden Gebühren von der Handwerkskammer erhoben.
Förderung:
- Auskünfte über das Meister-Bafög erteilt die zuständige Agentur für Arbeit.
Prüfung:
- Die Meisterprüfung wird im Anschluss an die Ausbildung vor der Handwerkskammer Freiburg abgelegt.
- Der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung ist bei der Handwerkskammer zu stellen.
Anmeldung:
- Das Anmeldeverfahren wird aktuell überarbeitet, die Anmeldungen für 24/25 sind in Bearbeitung.
Fachgruppenleitung: Herr Köberle
E-Mail: koeberle@fwg-freiburg.de
Telefon: 0761 201 7358