Hausordnung
1 Unterrichtsräume und ihre Einrichtung
1.1 Die Schule verpflichtet sich, Unterrichtsräume, Einrichtungsgegenstände und Medien in funktionsgerechtem Zustand zu halten.
1.2 Die Schüler und Schülerinnen verpflichten sich, die Räume und ihre Einrichtungen zu schonen und sauber zu halten.
1.3 Jede Klasse ist selbst für ihren Unterrichtsraum verantwortlich.
1.4 Schüler/innen, die sich in ihrem Klassenraum ohne Aufsicht aufhalten, nehmen mit besonderer Verantwortung ihre Rechte und Pflichten wahr.
1.5 Um Energie zu sparen sind nach dem Unterricht die Fenster zu schließen, die elektrischen Geräte und die Beleuchtung auszuschalten.
2 Verhaltensregeln
2.1 Pünktlichkeit ist die Voraussetzung für ungestörtes Arbeiten. Alles was den Unterrichtsbetrieb stören kann (z.B. angeschaltetes Handy) ist zu unterlassen.
2.2 Ist eine Lehrkraft nach 10 Minuten nicht zum Unterricht erschienen, benachrichtigt der/die Klassensprecher/in die Verwaltung.
2.3 Für Schüler/innen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen, kann die/der Klassenlehrer/in für Beginn und Ende des Unterrichts eine Sonderregelung treffen, wenn dadurch Härtefälle vermieden werden.
2.4 Berufsschüler/innen melden ihre Fehltage dem Ausbildungsbetrieb und dieser benachrichtigt die Schule.
2.5 Essen im Klassenzimmer (nicht in Computerräumen und Fluren in den Obergeschossen) ist nur während der Pausen erlaubt und nur solange die Ordnung durch die Lernenden gewährleistet wird. Bei Verunreinigungen kann diese Regelung für diese Klasse aufgehoben werden. Die Klassenräume sind sauber zu halten. Die Schüler/innen sind hierfür selbst verantwortlich. Nur Getränke in geschlossenen Behältern und verpackte Speisen dürfen im Haus transportiert werden.
2.6 Nicht volljährige Schüler/innen dürfen den Schulbereich in den Pausen nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft bzw. mit Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten verlassen.
2.7 Der Konsum von Alkohol, Drogen sowie das Rauchen sind auf dem Schulgelände verboten. Das Verbot gilt auch für E-Zigaretten und E-Shishas.
2.8 Der Besitz von Waffen jeder Art (auch von nicht genehmigungspflichtigen) sowie von Drogen wird nicht geduldet. Der Verstoß gegen diese Regel wird streng geahndet.
2.9 Das individuelle Aufstellen jeglicher elektrischer Geräte ist nur mit Einwilligung der Schulleitung gestattet.
2.10 Motorisierte Zweiräder inkl. Akkus und nicht motorisierte Zweiräder (auch E-Scooter, E-Bikes, Pedelecs usw.) werden bei den ausgewiesenen Abstellplätzen abgestellt. Aus Sicherheitsgründen und versicherungsrechtlichen Aspekten werden sie nicht mit ins Schulgebäude genommen. Ausnahmen für Lehrkräfte nur mit Einwilligung der Schulleitung.
2.11 Das Fahren auf Fahrzeugen jeglicher Art ist im Schulgebäude ist untersagt (med. Hilfsmittel ausgenommen).
3 Schulverwaltung
3.1 Änderung der Schülerdaten sind unverzüglich der/dem Klassenlehrer/in mitzuteilen.
3.2 Unfälle, auch Wegunfälle, sind bei der Verwaltung zu melden.
3.3 Die Schule übernimmt keine Haftung für den Verlust von Wertgegenständen und für Beschädigungen von Fahrzeugen auf dem Schulparkplatz.
4 Bestandteile der Hausordnung
Alarmplan, Räumungsplan, Werkstattordnung, Nutzungsordnung für EDV-Räume, Mediothekordnung.
5 Sanktionen
Wer gegen diese Regeln verstößt, kann zeitweise vom Unterricht oder in besonders schweren Fällen ganz von der Schule ausgeschlossen werden. Wer Gesetze verletzt, kann angezeigt werden. In jedem Fall werden die Betriebe informiert.